Empfang seit 2025
Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmer grundsätzlich E-Rechnungen empfangen können. Laut BMF reicht für den Empfang ein E-Mail-Postfach aus.
Ratgeber E-Rechnung
Seit 2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Für das Ausstellen gelten Übergangsfristen. Für Handwerksbetriebe ist wichtig: E-Rechnung ist kein reines PDF-Thema, sondern ein strukturierter Datenprozess.
Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmer grundsätzlich E-Rechnungen empfangen können. Laut BMF reicht für den Empfang ein E-Mail-Postfach aus.
Bis Ende 2026 können Rechnungsaussteller unter Übergangsregelungen noch sonstige Rechnungen nutzen. Bei Vorjahresumsatz bis 800.000 EUR verlängert sich die Frist bis Ende 2027.
Eine E-Rechnung braucht ein strukturiertes elektronisches Format, das elektronische Verarbeitung ermöglicht. XRechnung und ZUGFeRD sind die bekannten Formate.
XRechnung ist eine strukturierte XML-Rechnung. ZUGFeRD ist ein hybrides Format, bei dem PDF und strukturierte Daten zusammenkommen können. Entscheidend ist nicht die Dateiendung, sondern ob die Rechnungsdaten maschinenlesbar und korrekt auslesbar sind.
Relevant im öffentlichen Auftragsumfeld und als klar strukturierter Standard für elektronische Rechnungen.
Praktisch für viele B2B-Abläufe, weil sichtbares PDF und strukturierte Rechnungsdaten kombiniert werden können.
Praxis im Betrieb
Der ZDH beschreibt, dass viele Handwerksbetriebe weiterhin parallel mit digitalen und klassischen Formaten arbeiten. Genau hier entsteht Mehraufwand: XML, PDF, E-Mail, Projektakte und Buchhaltung laufen nebeneinander.
OpenBetrieb denkt deshalb vom Vorgang aus: Anfrage, Angebot, Rechnung, Dokumente und Freigabe sollen nachvollziehbar zusammengehören.
Praxis-Einordnung lesenOpenBetrieb-Status
OpenBetrieb strukturiert Betriebs- und Rechnungsdaten pro Vorgang, damit Rechnungen nicht losgelöst von Anfrage, Angebot und Dokumenten verarbeitet werden.
Status: im Einsatz für strukturierte Vorgänge
Formatunterstützung
XRechnung/ZUGFeRD werden entlang aktueller Standards ausgebaut und validiert. Aussagen zur vollständigen Formatunterstützung verwenden wir erst nach belastbarem Nachweis.
Status: im Ausbau und in Validierung
Stand dieser Zusammenfassung: 30.08.2026. Diese Seite ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.